teidingen, v., aus älterem tagedingen, v.

eine Frist setzen, einräumen; einen (Gerichts-)Termin festlegen; einen Tag zur gerichtlichen Verhandlung anberaumen; binnen tagdingender Zeit innerhalb einer Frist bis zum nächsten Gerichtstag
vorladen, (vor Gericht) laden; (jn./jm.) tagedingen (jn.) vor ein (Schieds-)Gericht laden, zum Gerichtstag vorladen
zu Gericht sitzen, Gericht halten
urteilen; jn. verurteilen, mit Strafe belegen; (ein Urteil) fällen, (eine Strafe) verhängen; etw. aburteilen, gerichtlich ahnden; jn. ledig tagedingen jn. freisprechen
einen Rechtsstreit führen, prozessieren, sich gerichtlich auseinandersetzen; klagen (II), jn. verklagen; jm. an seinen Leib tagedingen jn. auf Leib und Leben anklagen
jn. vor Gericht vertreten, verteidigen; (als Rechtsbeistand, Parteienvertreter) in einem Gerichtsverfahren plädieren, sprechen, an jn. wenden; vor Gericht auftreten
gerichtlich verhandeln
verhandeln, Verhandlungen führen; sich beraten
etw. aushandeln, (vertraglich) vereinbaren; durch Vermittlung herbeiführen
schlichten, schieden, (durch Schlichtung) aussöhnen; eine gütliche Einigung/Schlichtung/einen Sühnevertrag aushandeln, vermitteln; eine Aussöhnung herbeiführen, gütlich vereinbaren; (sich) gütlich einigen
etw. zusprechen, zuerkennen
etw. übergeben, überantworten, erbringen, entrichten
jn./etw. auslösen, freikaufen, (durch Verhandlung) frei bekommen; sich quitt tagedingen sich von allen Schuldvorwürfen befreien
jn. (aus einem Dienstverhältnis) abwerben (I); jn. dazu bewegen, von etw. abzulassen