Teidingsrichter, m.

Richter, der in einem einleitenden Vermittlungsverfahren Rechtsfälle auf gütliche Beilegung prüft und nötigenfalls an das Gericht verweist
  • [nach dreimaliger erfolgloser Ladung des Beklagten] soll vnd mag auch alsdann der kläger am gericht füruaren vnd die drei tädingsrüef sampt dem fürgebott durch den tädingsrichter vnd -rodel oder durch den weibel bezeügen vnd darauf rechts begehren
    1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. I Art. 30