Teidingsrodel, m.

Verzeichnis der vor dem Teidingsrichter anhängig gemachten Verfahren
  • was daselbs gerueft wird, sol in den tädingsrodel des gerichtschrybers geschriben werden
    1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. I S. 152
  • [nach dreimaliger erfolgloser Ladung des Beklagten] soll vnd mag auch alsdann der kläger am gericht füruaren vnd die drei tädingsrüef sampt dem fürgebott durch den tädingsrichter vnd -rodel oder durch den weibel bezeügen vnd darauf rechts begehren
    1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. I Art. 30