Teidingviertel, n.
Teidingviertel, n.
Viertel Wein als Entlohnung für Amtstätigkeiten, insb. für Teidinge (IV) und Vorladungen
bdv.:
Teidingenviertelwein
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das oft ein unser armer mann ... nochmals um eine sache zu dreyen, vieren, oder mehrmalen fuͤrgefordert werde, und von einer jeden forderung von den partheyen einer ... ein viertheil wein vermeynen zu haben, und man nenne auch denselben wein nicht mehr forder- sondern taidings-viertheil1470 BairLT. VII 251 Faksimile
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das nun füran kainer vnser ambtman ... von ainicher vorderung abschieds oder vertrags wegen ainichen vorder noch abschiedwein, ehr noch taͤding virtel mer nemen ... es wurde dann ain sach guͤtlich durch sy vertragen oder endtlich verabschiedtBairLO. 1553 II 2, 1 Volltext (und Faksimile)