teilbieten, v.
teilbieten, v.
eine Erbauseinandersetzung zu Lebzeiten (verbindlich) anbieten
vgl.
Teilung (I)
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[stirbt ein Elternteil] so sol der lebende theil ... vor einem sitzenden rathe durch zwene man ihren kindern theil bieten ... so solchs ... gescheen ist, beheldet der ader die, so theil beut, zwei theil aller guthere vnd die kindere ein theil1534 FrankenhausenStR. 474 Faksimile