Teilnahme, f.
Teilnahme, f.
Beteiligung, insb. an einer Straftat; auch: Teilhabe
bdv.:
Mitteilung (III),
Teilnehmung (I)
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durch die denen hoff-aembtern des kaysers abgesprochene theil-nahme an denen nutzungen bey hohen reichs-solennitaͤten1703 BegriffRAbsch. Reg. 25
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in reichsstaͤndischen haͤusern [findet] ordentlicher weise ... keine theilnahme an des gemahls oder sohns schulden [statt]1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 388 Faksimile
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prüfen, was der S., K. und B. gegen sich haben, ob sich anzeigen einer vorzüglichen theilnahme gegen sie ergeben ... und welche strafe wir ihrem vergehen angemeßen finden1797 Krüger,PreußManufakt. 698
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verschwoͤrung ist eine auf einen vertrag gegruͤndete gleiche theilnahme mehrerer an einem verbrechen1798 Grolman,KrimRWiss. 27 Faksimile
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derjenige, dem sowohl die theilnahme an den iuribus civitatis als die iura civium selbst verliehen werden, der erhaͤlt das buͤrgerrecht1800 RepRecht V 25 Faksimile
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ist ... der richter befugt, den ... verdacht einer theilnahme an der muͤnzfaͤlschung weiter zu verfolgen1803 RepRecht XI 29
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duelle ... und alle theilnahme an demselben sind den studierenden auf das schaͤrfeste verboten1814 RepStaatsVerwBaiern IV 211 Faksimile
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gestuͤtzt auf ... die grundsaͤtze des voͤlkerrechts werden die unterzeichneten ... ihrer theilnahme an der constituirung des bundes niemals entsagen1815 AktWienKongr. I 1 S. 73