Teilnahme, f.

Beteiligung, insb. an einer Straftat; auch: Teilhabe
  • durch die denen hoff-aembtern des kaysers abgesprochene theil-nahme an denen nutzungen bey hohen reichs-solennitaͤten
    1703 BegriffRAbsch. Reg. 25
  • in reichsstaͤndischen haͤusern [findet] ordentlicher weise ... keine theilnahme an des gemahls oder sohns schulden [statt]
    1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 388 Faksimile
  • prüfen, was der S., K. und B. gegen sich haben, ob sich anzeigen einer vorzüglichen theilnahme gegen sie ergeben ... und welche strafe wir ihrem vergehen angemeßen finden
    1797 Krüger,PreußManufakt. 698
  • verschwoͤrung ist eine auf einen vertrag gegruͤndete gleiche theilnahme mehrerer an einem verbrechen
    1798 Grolman,KrimRWiss. 27 Faksimile
  • derjenige, dem sowohl die theilnahme an den iuribus civitatis als die iura civium selbst verliehen werden, der erhaͤlt das buͤrgerrecht
    1800 RepRecht V 25 Faksimile
  • ist ... der richter befugt, den ... verdacht einer theilnahme an der muͤnzfaͤlschung weiter zu verfolgen
    1803 RepRecht XI 29
  • duelle ... und alle theilnahme an demselben sind den studierenden auf das schaͤrfeste verboten
    1814 RepStaatsVerwBaiern IV 211 Faksimile
  • gestuͤtzt auf ... die grundsaͤtze des voͤlkerrechts werden die unterzeichneten ... ihrer theilnahme an der constituirung des bundes niemals entsagen
    1815 AktWienKongr. I 1 S. 73