Teilnehmerin, f.

I Beteiligte (an einer Straftat); Mitwirkende
  • die A. ... nennt als teilnehmerin an dem hexengelage ihr schwägerin V.
    1689/90 ZKulturg. ErgH. 2 (1898) 63
  • wenn nicht die gewissensbisse, so die theilnehmerin an diesem verbrechen empfunden, die vollstreckung einer so entsetzlichen that zum gluͤck verhindert haͤtten
    1769 Eisenhart,Rechtshändel III 292
  • eine obrigkeit, welche die ihr angezeigte ... gotteslaͤsterung nicht geruͤget hat, soll ... als eine wuͤrkliche theilnehmerin angesehen und bestrafet werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 229 Faksimile
II Mitberechtigte, Mitinhaberin, Teilhaberin
  • tritt eine gattin nicht nur in die gemeinschaft der guͤter ihres eheherrn ein, sondern wird auch eine theilnehmerin seiner ehre und wuͤrde
    Nürnb. Münzbelustigungen (1767) 159
  • eine volljaͤhrige frau, welche bey einem geschaͤfte als theilnehmerin an der guͤtergemeinschaft sich betragen hat, kann derselben [nicht] entsagen
    1810 CNapBerg § 1455