Teilnehmung, f.
Teilnehmung, f.
I
Teilnahme, Mitwirkung, Beteiligung
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da tyewen mey ma helpa ... toe de tyeffte: mit onthaldane ende myt deelnyminghe1480/81 JurFris. II 188 Faksimile
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weil aber viel arme tropffen ... sich diesem verderblichem uͤbel des wildpraͤtschiessens und verbotner theilnehmung aus muthwillen ergeben, die weder geldstraff noch azung zu bezahlen vermoͤgen [sollen dieselbe die geldstraff mit arbeiten abbuͤssen]1588 CJVenatorio-Forest. III 174 Faksimile
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theilnehmung: participatio, s. diebstahl1738 Hayme 1225 Faksimile
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daß er ... eine theilnehmung an verletzung des kaiserlichen post-regalis sich ferner nicht zu schulden kommen lassen solleKriegskanzlei 1759 I 160
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wir finden noch verschiedene jahrhunderte die fraͤnkischen koͤniginnen, die kaiserinnen ... in dem besitze der theilnehmung an allen regierungs- und staatsgeschaͤften und der verwaltung der finanzen1785 Fischer,KamPolR. I 79 Faksimile
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der stadtrath, der seine mitglieder ohne theilnehmung der buͤrgerschaft ... selbst waͤhlet1786 Gadebusch,Staatskunde I 88 Faksimile
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die art und das maaß des von jedem zu leistenden beytrags [ist] nach dem zweck seiner theilnehmung an der übernommenen verbindlichkeit ... zu beurtheilen1794 PreußALR. I 5 § 427
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[Übschr.:] theilnehmung an den verbrechen anderer1794 PreußALR. II 20 § 64
II
Teilhabe, Partizipation, Mitberechtigung
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mitt teylnemung vnd mittniessung des sacraments1523 ArchRefG. 27 (1930) 164
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ist ... die versicherung besonders auf den lehns-anfall an den herrn nicht mit gerichtet, so mögen die schwestern von ihren brüdern desfalls eine theilnehmung nicht verlangen1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. Tit. 35 § 8
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[Übschr.:] unvollstaͤndige theilnehmung der einheimischen fremdlinge an buͤrgerrecht und gemeindsrecht1785 Fischer,KamPolR. I 410 Faksimile
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[Übschr.:] theilnehmung an familienrechten1794 PreußALR. vor II 4
III
Partizip, Mittelwort
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wenn wortbar stücklin zusamensatzung vereint wirt, der eins meer dann das ander in wirdigkeit bedeütet, als der teilnemung "geborn" werden in zůsamensetzung vereint die beywort "wol" vnd "hoch", darauß zumachen die eerwort: "wolgeborn", "hochgeborn"Hugen 1528 Bl. 22r Volltext (und Faksimile)