Teilquittung, f.
Teilquittung, f.
Bescheinigung über eine Erbteilung
bdv.:
Teilungsbrief
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[Schuldbuch: Drei Personen] quitieren aneinander alle sprüch und forderungen, so ain thail zu dem andern wegen H.W.s seel. verlassenschafft yetzt und khünfftig hetten haben khönden, vermög ainer thailquittung1610 ZSchwabNeuburg 24 (1897) 5