Teilreicher, m.
Teilreicher, m.
Pächter eines Teilguts (I)
bdv.:
Teilmann (IV)
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[daß] die bewandtnuß zu unserer cantzley gleichwoln mit der zehendtsverleyhung berichtet, aber den tailraichern lautter angezeigt werden soll1620 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 329 Faksimile