Teilungsbuch, n.
Teilungsbuch, n.
wie Teilbuch
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daß gedachter appellant jhme dem appellaten das gebuͤrlich interesse von zeit an ... beschehener theilung ... zu antworten, auch das inuentarium, schuldt vnd theilungsbuch fuͤrzubringen ... schuldig1567 RKGUrt. IV 511
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[daß] die theilungsbuͤcher quartaliter ... inspicirt, und wo sich dergleichen negligenz befinden wuͤrde, von dem stattschreiber das duplum zur straff eingezogen ... werde1702 Reyscher,Ges. XIII 800 Faksimile
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durch genealogische schemata, extracten aus tauf- und theilungsbuͤchern muͤsse erhaͤrtet werden, wie sie ... quo titulo zu dieses processes participation geanget seyen1772 Cramer,Neb. 119 S. 387