Teilungszeit, f.
Teilungszeit, f.
Zeitpunkt der Teilung (I)
-
so ... zur zeit des erbfalls drei brüeder in leben gewest, aber vor der thailung der eltist mit todt abgangen und ein sohn verlaßen, der zur thailungszeit ... jünger als ... seins vattern brueder wären1599 NÖLREntw. IV 14 § 7
-
daß der preis, den es [gut] nach den landlaͤufigen preisen alsdann, wenn es zur theilungszeit verkauft wuͤrde, gelten moͤchte, erhoben ... werde1808 SammlBadStBl. I 970 Faksimile