Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teilvogt
Artikel davor:
Teilungssteller
Teilungsvergleich
Teilungsvergleichung
Teilungsvertrag
Teilungsweise
Teilungszeit
Teilungszerter
Teilungszettel
Teilurbar
Teilvierte
Teilvogt
, m.
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I
Vormund mit Zuständigkeit für das Erbe Minderjähriger
- de lancxtlevende van vadere ofte moedere ... es schuldich, henlieden ... te doen voorziene van eenen deelvoocht1563 CoutGand I 98Faksimile - in Google Books
II
amtl. bestellte Person, die Teilungen (I), insb. Erbteilungen, durchführt
- [dass] bey erreigenden dergleichen erbfällen und abtheilungen nicht allein von ... gerichtschreiber und beygeordneten theilvögten ... gehandelt werden solle1654 SchlettstStR. 524Faksimile (ca. 66 KB)
III
bischöflicher Amtsträger, der einer Harde vorsteht; ua. mit Verwaltungs- und fiskalischen Aufgaben
bdv.:
Hardesvogt,
Reitvogt
vgl.
Teil (I 3)
- daß ein jeglicher unterthan ihnen [bischoͤffe] haben muͤssen geben die bruͤche ... zu dero behueff sie ihre eigene voͤigte (deel- oder reit-voͤigte genannt) haben1717 Blüting,Gl. II 187Faksimile (ca. 124 KB)
- des bischoffs voigt etc.: dies ist der deel-voigt, den die bischoͤffe in allen harden gehabt, und ist gemeiniglich ein hardes-mann gewesen, der auf des bischoffs bruͤche hat achtung gehabt, latinè fiscalis1717 Blüting,Gl. II 190Faksimile (ca. 121 KB)
Artikel danach:
Teilwärter
Teilwasser
Teilwein
Teilweinberg
Teilweingarten
Teilwiese
Teilzehnt
Teilzettel
telben