Teilvogt, m.
Teilvogt, m.
I
Vormund mit Zuständigkeit für das Erbe Minderjähriger
-
de lancxtlevende van vadere ofte moedere ... es schuldich, henlieden ... te doen voorziene van eenen deelvoocht1563 CoutGand I 98 Faksimile
II
amtl. bestellte Person, die Teilungen (I), insb. Erbteilungen, durchführt
-
[dass] bey erreigenden dergleichen erbfällen und abtheilungen nicht allein von ... gerichtschreiber und beygeordneten theilvögten ... gehandelt werden solle1654 SchlettstStR. 524 Faksimile
III
bischöflicher Amtsträger, der einer Harde vorsteht; ua. mit Verwaltungs- und fiskalischen Aufgaben
bdv.:
Hardesvogt,
Reitvogt
vgl.
Teil (I 3)
-
daß ein jeglicher unterthan ihnen [bischoͤffe] haben muͤssen geben die bruͤche ... zu dero behueff sie ihre eigene voͤigte (deel- oder reit-voͤigte genannt) haben1717 Blüting,Gl. II 187 Faksimile
-
des bischoffs voigt etc.: dies ist der deel-voigt, den die bischoͤffe in allen harden gehabt, und ist gemeiniglich ein hardes-mann gewesen, der auf des bischoffs bruͤche hat achtung gehabt, latinè fiscalis1717 Blüting,Gl. II 190 Faksimile