Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialgerechtsame

Territorialgerechtsame

, f.

wie Territorialgerechtigkeit 
  • dass ein unterschied zu machen seye zwischen den personal-gerechtsamen, so auff der person oder dem leib hafften, und den territorial-gerechtsamen, welche auß dem recht der lands-herrligkeit herkommen
    1667 DiarEurop. 14 (1667) App. I 2 S. 6
  • der mißbrauch der territorial-herrschafft, viel jaͤhrige nichtgebrauch, das crimen læsæ majestatis und generaliter alle verbrechen, wodurch das territorium verlohren wird, berauben auch der territorial-gerechtsame 
    1705 KlugeBeamte I2 220
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