Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialgericht

Territorialgericht

, n.

für ein Territorium zuständiges Gericht; einem Territorialherren zustehende Gerichtsbarkeit über die Bewohner seines Herrschaftsgebiets (insb. iU. zur Reichsgerichtsbarkeit)
  • [beschwerungs-schrifft,] wider alle ... recht fast alle mittel zu ergreiffen zu gaͤntzlicher außtilg- und niederlegung deß territorial-gerichts 
    1654 Londorp VII 133
  • durch ... errichtung der reichsgerichte, ... durch die anlegung stehender territorial-gerichte, bey denen man nur doctoren und in den rechten erfahrne maͤnner anstellte, ... verstummten die muͤndlichen urtheile der schoͤpfen
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 68