Territorialgericht, n.
Territorialgericht, n.
für ein Territorium zuständiges Gericht; einem Territorialherren zustehende Gerichtsbarkeit über die Bewohner seines Herrschaftsgebiets (insb. iU. zur Reichsgerichtsbarkeit)
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[beschwerungs-schrifft,] wider alle ... recht fast alle mittel zu ergreiffen zu gaͤntzlicher außtilg- und niederlegung deß territorial-gerichts1654 Londorp VII 133
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durch ... errichtung der reichsgerichte, ... durch die anlegung stehender territorial-gerichte, bey denen man nur doctoren und in den rechten erfahrne maͤnner anstellte, ... verstummten die muͤndlichen urtheile der schoͤpfen1793 Bischoff,Kanzlei. I 68 Faksimile