Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialgrenze

Territorialgrenze

, f.

Grenze eines Territoriums 
  • daher er ... zur behauptung der bischoͤfflichen territorial-grentzen mit etlichen umligenden von adel sich in einen rechts-streit begeben muͤssen
    1689 Valvasor,Krain II 660
  • würde auch einer ... so vermessen seyn, daß er einen loogbaum niederfälle, ... gegen einen solchen vermessenen frevler [solle unser oberambt] als einen stöhrer der territorialgräntzen inquisitorie verfahren
    1700 PfälzMarknutzW. 291
  • damit denen territorial-grentzen kein præjudiz erwachsen moͤge
    1739 AltenburgSamml. I 431
  • daß die territorial-graͤnze von beyderseitigen superioribus oder deren delegatis ... in der folge der zeit ist verglichen worden
    1771 HambGSamml. X 38
  • viele solcher landgerichte sind erloschen in jenen gegenden, wo die territorialgränzen coincidirten
    1804 Gönner,StaatsR. 532
unter Ausschluss der Schreibform(en):