Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialherr

Territorialherr

, m.

Inhaber der höchsten Herrschaftsgewalt über ein Territorium 
  • daß alle und jede vacirende guͤter vor alters zu dem kaͤys. fisco gehoͤrig, und daß auch die territorial-herren zu deß Maximiliani zeiten deren nicht versichert gewesen
    DiarEurop. 13 (1666) App. I 298
  • bey denen evangelischen fuͤrsten haben zwar auch kirchen und geistliche haͤuser das jus asyli, allein auf verguͤnstigung des territorial-herrns, ohne dessen consens auch kein hinein-gefluͤchteter mit gewalt kan herausgenommen werden
    1701 KlugeBeamte I 370
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