Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialhoheit

Territorialhoheit

, f.

Gesamtheit der einem Territorialherrn über sein Territorium und dessen Bewohner zustehenden Rechte
  • [der amptschreiber soll] in sachen welche des ampts eigenthumb, territorial hoheit, graͤntzen und dergleichen betreffen, bestes fleisses an die hand gehen vnd die registraturen vnd andere nothwendige expedition dabey verrichten helffen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 399
  • wie dann ... im schreiben das prædicat "liebe getreue" ... einem jedweden an seiner superioritaͤt und territorial hoheit ohnschaͤdlich [ist]
    DiarEurop. 14 (1667) App. III 1 S. 9
  • daß in und durch churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde landen und gebieth zu abbruch der territorial-hoheit und rechten, wie auch entzieh- und schmaͤhlerung ihrer buͤrger und unterthanen nahrung von dem erb-general-reichs-post-amt einige post-kutschen ... unter dem schein einer dependenz vom verliehenen post-wesen oder andern dergleichen gerechtsame fuͤrterhin angerichtet werde [solle abgeschafft werden]
    1711 RAbsch. IV 255
  • [demnach wegen nützung des feldes] verdrießlichkeiten vorgefallen, so haben ... die eingeseßene ... mit vorbehalt sr. hochfürstl. durchl. darüber zustehenden territorial hoheit und gerechtigkeit sich ... verglichen
    1733 OstfriesBauerR. 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):