Territorialoberherr, m.
Territorialoberherr, m.
wie Territorialherr
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haben nicht allein die possessores, sondern auch alle derselben guͤter zugesessene bauren und hofesleute nicht Holstein, sondern den raht zu Luͤbeck fuͤr ihren territorial-oberherrnDiarEurop. 21 (1670) App. III 5
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weiln verschiedene derselben ... in Luͤbeck ihr domicilium nicht gehabt ... und gleichwohl den rath zu Luͤbeck fuͤr ihren territorial-oberherrn und einigen richter ... agnoscirt habenDiarEurop. 21 (1670) App. III 6