Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialobrigkeit

Territorialobrigkeit

, f., Territorialoberkeit, f.

wie Territorialhoheit 
  • daß die cloͤster ihren fuͤrsten oder sonst reichs-prælaten-stand ohne territorial-oberkeit ... erhalten, ... die sind aber nichts desto weniger dem inhaber deß fleckens M. als der territorial-obrigkeit vnterthan, gelobt vnd geschworen
    1643 Heider,Lindau 56
  • weilen dasselbe [Dorf] ein der territorial obrigkeit wissentlich angehoͤriges lehn ist
    1653 Londorp VII 133
  • wie der kayser in seinen concessionen die kayserliche macht und reservata vorbehalt, also verbleibet auch bey denen staͤnden des reichs die territorial-obrigkeit in allen concessionen
    1705 KlugeBeamte I2 225