Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorialrecht

Territorialrecht

, n.

Herrschaftsrecht über ein Territorium und seine Bewohner
  • der hertzogen zu Mecklenburch territorial-rechtens gæntzlich annulirt
    1621 Westphalen,Mon. IV 1317
  • dahin auch das gesuchte territorial-recht im dorff Muckenloch ... gestelt zu lassen
    DiarEurop. 14 (1667) App. I 2 S. 10
  • ersuchten die evangelischen staͤnde des ober-rheinischen crayses das corpus evangelicum zu Regenspurg, weil verschidene von jenen ... in ihren territorial- und daraus fliessenden episcopal-rechten vilfaͤltig turbiret wuͤrden
    1738 Moser,StaatsR. II 53
  • die denen crays-ausschreibaͤmtern in vim commissionis perpetuæ aufgetragene executio rerum judicatarum ... derogirt und bestimmt denen landesherrlichen obrigkeitlichen territorial-rechten nichts
    1773 Moser,KreisVerf. 235
  • so greifen oft ... landesherren, unter dem vorwande der hoͤheren territorialrechte, in die niedrigere rechte der vogthey- oder leibherren ein
    1780 Mader,ReichsrMag. I 413
  • daß es vorzuͤglich unmittelbar vom willen des landesregenten abhange, einen der klasse seiner staͤdtischen unterthanen einzuverleiben, oder einem das buͤrgerrecht zu versagen, ist eine sache, die nach allen grundsaͤtzen des territorialrechtes noch nie bezweifelt werden konnte
    1788 Thomas,FuldPrR. I 175
  • um alle streitigkeiten bei ausuͤbung der territorial- und souverainitaͤts-rechte auf den grenzen beider staaten zu vermeiden, sind die hohen contrahirenden theile uͤbereingekommen, als grenze ... die ... strombahn der Elbe ... anzuerkennen
    1811 PreußGS. 1811 S. 231