Territorialstand, m.

Stand (III) mit eigenem Herrschaftsgebiet; Reichsstand, Landstand
  • daß die craͤyß-voͤlcker von ihren staͤnden an den orten, als wo sie hostiren, dergestalt verpfleget werden sollen, daß es dem territorial-stande im geringsten zu keiner beschwerde gereichen [solle]
    1676 Lünig,RKanzlei III 324
  • so vil aber die vermischte auslaͤndische herrschafften und dem adel zustaͤndige unterthanen belanget, da seynd dieselbe von denen territorial-staͤnden zur vorspann ebenmaͤssig anzuweisen
    1676 Moser,StaatsR. 29 S. 535 Faksimile