Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Territorium
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Territorialprotektion
Territorialpunkt
Territorialrecht
Territorialstand
Territorialstreit
Territorialsuperiorität
Territorium
, n.
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Landgebiet; Hoheits-, Herrschaftsgebiet
bdv.:
Staatsgebiet,
Status (II)
- deß heil. römischen reichs statt, Schwäb. Hall ... territorium, diöeces, cent und obrigkeitlich gebiet würdt begriffen in der landwehr, wie sie mit häag und flügelhäag, bächen, flüßen, felsen, gräben, bergen, riegeln, fallen und hecken terminiert1639 WürtFrk.2 17/18 (1936) 141
- wird also kirspil oder kirchspihl das gantze territorium genennt, da dises dorff vnd zugehoͤrige filial gelegenBesold,Thes.(Augsburg 1641) 468
- sie haben sich mit solchen privilegien versehen, daß wenn sie mit einem andern kaͤyser nicht zu frieden waͤren, sie sagen koͤnten, sie haͤtten mit dem teutschen reich nichts zu schaffen, ihre laͤndereyen machten ein absonderlich territorium1667 Pufendorf,RZustand 48
- [daß] so weit eines jeden territorium gehet, der geweßte freye pursch-district in forst verwandelt ... werden moͤge1697 Moser,StaatsR. 32 S. 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vogthey ... welches wort ... den district oder territorium, wo die jurisdictio exerciret wird, grund und boden, zuweilen die jurisdiction selbst ... bedeutet1705 KlugeBeamte I2 688Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder hoch- und löbl. stand [hat], wo der streiff gegen sein territorium annahet ... seine contingentien zu fusz und zu pferd parat zu halten1751 ArchKrim. 54 (1913) 261
- hofmark ist ein gewisses territorium oder eine gewisse gegend, darinnen einer etwas zu sagen und ... die nieder-gerichtsbarkeit zu verwalten hat1760 Hellfeld III 1866Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von der verschidenheit des begriffs des worts: territorium ... [wird] nemlich bald in geographischem verstand fuͤr einen strich der welt oder einen bezirck, bald aber in politischem verstand fuͤr ein gebiet oder einen bezirck, der nur einen einigen landes-herrn hat, genommen1769 Moser,RStändeLand. 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das territorium eines reichsritters ist selten so groß, daß auf selbigem die ... gewoͤhnliche eintheilungen der unterthanen in anwendung gebracht werden koͤnnten1786 Kerner,RRittersch. I 157Faksimile - in Google Books
- in den reichsstaͤndischen territorien koͤnnen mittelbare unterthanen ohne ausdruͤckliche oder stillschweigende bewilligung des regenten keine associationen eingehen, indem jede gesellschaft die landesherrliche einwilligung voraus setzt1798 RepRecht II 245Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass ... die teutschen territorien zwar als staaten nach den mit diesem begriff verbundenen verhältnissen regiert werden müssen, aber dennoch das recht zu regieren in weltlichen territorien mehr ein eigenthumsrecht der regierenden familie ist1804 Gönner,StaatsR. 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)