Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Terzerol

Terzerol

, n.

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eine kleine Pistole
  • daß der verdachte an dem orth, wo die that beschehen, mit ... verbottenen waffen, nemblichen geladenen und gespanten pistollen, terzerollen, außgezogenen degen ... waͤre gesehen ... worden
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 702