Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentarienamt

Testamentarienamt

, n.

Amt, Aufgabenbereich eines Testamentars 
  • so sich einer oder alle solches testamentarien ampts zu vnterfangen ... verwaͤigern wuͤrden, soll der oder die darzu nit gedrungen werden, aber von dem jenigen, das jhnen von dem testierer deßhalb vermacht, auß solchem testament nichts zugewarten haben
    1597 Meurer,Liberey III 117
  • wann nun solches testamentarien amt einmahl angenommen, soll keinem frey seyn davon abzustehen oder fahrlaͤßig dabey zu handeln
    1762 Wiesand 1082