Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): testamentarisch
Artikel davor:
Terzhaut
Terzzeit
Test
Testament
testamentalisch
Testamentar
Testamentarei
Testamentarienamt
Testamentarienzeuge
(Testamentarieschaft)
testamentarisch
, adj., adv.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
in einem Testament (I) verfügt, erklärt; der Form eines Testaments entsprechend; aufgrund eines Testaments (berechtigt)
- kein vormunder, er sey gleich testamentarisch oder sonsten verordnet, [kan sich] der verwaltung vnterfangen, es seye ihme dann ... anbefohlen worden1668 Blumblacher,Vormundsch. 45
- wann er ipso jure fuͤr einen testamentarischen curatorn gelten thete1668 Blumblacher,Vormundsch. 232
- wann von dergleichen pfründnern nächste anverwandte bis auf geschwisterte und deren kinder inclusive nachgelassen werden und keine testamentarische disposition vorhanden ist, [sollte] diesen die helfte, die andere helfte sotaner erbschaften aber dem hospital überlassen [werden]1744 Ansbach/QNPrivatR. II 2 S. 301
- der erbzinsmann [kann] das gut ... sowohl auf seine intestats- als testamentarische erben bringen1780 Gabcke,DorfBauernR. 89Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dem erb-abzug ist jede testamentarische und intestat-erbschaft ... unterworfen1815 WirtRealIndex I 7Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)