Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): testamentarisch

testamentarisch

, adj., adv.

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in einem Testament (I) verfügt, erklärt; der Form eines Testaments entsprechend; aufgrund eines Testaments (berechtigt)
  • kein vormunder, er sey gleich testamentarisch oder sonsten verordnet, [kan sich] der verwaltung vnterfangen, es seye ihme dann ... anbefohlen worden
    1668 Blumblacher,Vormundsch. 45
  • wann er ipso jure fuͤr einen testamentarischen curatorn gelten thete
    1668 Blumblacher,Vormundsch. 232
  • wann von dergleichen pfründnern nächste anverwandte bis auf geschwisterte und deren kinder inclusive nachgelassen werden und keine testamentarische disposition vorhanden ist, [sollte] diesen die helfte, die andere helfte sotaner erbschaften aber dem hospital überlassen [werden]
    1744 Ansbach/QNPrivatR. II 2 S. 301
  • der erbzinsmann [kann] das gut ... sowohl auf seine intestats- als testamentarische erben bringen
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 89
  • dem erb-abzug ist jede testamentarische und intestat-erbschaft ... unterworfen
    1815 WirtRealIndex I 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):