Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): testamentieren
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Testamentar
Testamentarei
Testamentarienamt
Testamentarienzeuge
(Testamentarieschaft)
testamentarisch
Testamentator
Testamentatorin
Testamenter
Testamentier
testamentieren
, v.
wie testieren
- das er vns testamentiert, vermacht vnd zu rechtem eigen ... geben und zugeordnet hat stellgelt, mesßgelt, banckzinß1485 FürstenbUB. IV 39Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- esz solle auch vor gericht über kein vermächtnis ... gesprochen werden, es seien dan die rechtmäszige erben desjenigen, so testamentieren will, ... form vor gericht gebotten, auf dasz der richter sehen köne, ob das machende testament bestehen müge1523 St. Gallen/GrW. VI 370Faksimile (ca. 265 KB)
- legatarien, das seind die, den testamentiert wirt1528 Hugen 1528 Bl. 144vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der sohn, der noch gesindbar ist, mag nit testamentieren, auch nicht mit seines vatters vergünstigung1576 Lettscher 24rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- testamentiert ein man das eygenthumb seines erbguts jemanden, ... stuͤrbt aber der begabte man vnd der testator nichts widerruffe, ... das legat erbet an des legatari nehesten erben1583 SiebbLR. II 6 § 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wellicher burger ... by vns sterbend ane rechte lyberben, dessen gůt sollend die rhät ein jar vnd tag in irem gwalt haben, vnd kumpt in gemeldter zit einer oder meer siner erben mit gůtem schyn vnd gloubhafter zügsamme, vnd niemands nützit verordnet oder testamentiert vor gnugsamen gezügen, dem oder denen sollend sy dasselbig v̈ber bezalung der schuldneren genzlichen veruolgen lassen1607 LenzburgStR. 326Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- im gegensatz testamentiert und vermacht obbemeldte T. ... ihrem ehegemahl, ... was sie von ihrer mutter ererbt1763 GraubündenRQ. B III 2 S. 1136
- was ein leibeigener ... an baarem gelde erwirbt und besitzt, ist sein wahres erb und eigenthum, das er disponiren, vererben und testamentiren kann1786 Gadebusch,Staatskunde I 290Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)