Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentseröffnung

Testamentseröffnung

, f.

förmliche Bekanntgabe des Inhalts eines Testaments (I) gegenüber den darin bedachten Personen und sonstigen Beteiligten; erfolgt durch eine hierzu berechtigte Person oder Stelle nach dem Tod des Testators 
  • bey dessen gemachten testaments-eroͤffnung sich befunden, daß er beydes, kirchen und schulen, als seine freunde, wohl bedacht
    1669 Theatrum Europ. 10 (1677) Forts. 182
  • [majestaͤt sollen] dero gesandte in H. dahin instruirt haben, diese hertzogliche erklaͤhrung schrifflich zu verlangen und anbey auf die testaments-eroͤffnung ... zubestehen
    1717 Londorp XV 481
  • und hierauf zur wuͤrcklichen testaments-eroͤffnung zu schreiten sey
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 787
  • vor zeiten beschahe solche testaments-eroͤfnung bey den stadt-richter oder magistrat, von welchen die fertiger zu besichtigung deren insiglen beruffen wurden
    1752 Greneck 240
  • die testaments-eroͤffnung ist entweder nuda oder solennis, jene geschicht bey denen autoritate publica gemachten oder von dem notario in ein instrument gebrachten testamenten
    1753 Oberländer 687
  • unser codex ... uͤberlast die testaments-eroͤfnung ... jenen, welchen ... die sperr und obsignation bey der verlassenschaft gebuͤhrt
    1764 Kreittmayr,AnmCMax. III 227
  • [er ersuchte einen notarien,] der testaments-eroͤffnung beyzuwohnen und die verlassenschafft zu inventieren
    1780 Sattler,WürtHzge. XI 39
  • wo der tod ... nur muthmaßlich wird, konnte fruͤher eine testamentseroͤffnung nicht statt finden
    1809 Brauer,ErläutCNap. I 128
  • die testamentseroͤffnung: ... gerichtliche eroͤffnung eines testamentes oder letzten willens
    1810 Campe IV 795