Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentseröffnung
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Testamentseröffnung
, f.
förmliche Bekanntgabe des Inhalts eines Testaments (I) gegenüber den darin bedachten Personen und sonstigen Beteiligten; erfolgt durch eine hierzu berechtigte Person oder Stelle nach dem Tod des Testators
vgl.
Testamentsexekution
- bey dessen gemachten testaments-eroͤffnung sich befunden, daß er beydes, kirchen und schulen, als seine freunde, wohl bedacht1669 Theatrum Europ. 10 (1677) Forts. 182
- [majestaͤt sollen] dero gesandte in H. dahin instruirt haben, diese hertzogliche erklaͤhrung schrifflich zu verlangen und anbey auf die testaments-eroͤffnung ... zubestehen1717 Londorp XV 481
- und hierauf zur wuͤrcklichen testaments-eroͤffnung zu schreiten sey1720 Lünig,TheatrCerem. II 787Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- vor zeiten beschahe solche testaments-eroͤfnung bey den stadt-richter oder magistrat, von welchen die fertiger zu besichtigung deren insiglen beruffen wurden1752 Greneck 240Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die testaments-eroͤffnung ist entweder nuda oder solennis, jene geschicht bey denen autoritate publica gemachten oder von dem notario in ein instrument gebrachten testamenten1753 Oberländer 687Faksimile - in Google Books
- unser codex ... uͤberlast die testaments-eroͤfnung ... jenen, welchen ... die sperr und obsignation bey der verlassenschaft gebuͤhrt1764 Kreittmayr,AnmCMax. III 227
- [er ersuchte einen notarien,] der testaments-eroͤffnung beyzuwohnen und die verlassenschafft zu inventieren1780 Sattler,WürtHzge. XI 39
- wo der tod ... nur muthmaßlich wird, konnte fruͤher eine testamentseroͤffnung nicht statt finden1809 Brauer,ErläutCNap. I 128
- die testamentseroͤffnung: ... gerichtliche eroͤffnung eines testamentes oder letzten willens1810 Campe IV 795Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)