Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsexekution

Testamentsexekution

, f.

Durchführung, Vollstreckung der in einem Testament (I) getroffenen letztwilligen Verfügungen; meton.: die damit betrauten Personen
  • daß der jenig so zum erben instituiret, ... innerhalb vier wochen, von zeit ahn ihme die erbeinsatzung wissend worden, ... mit auffrichtung eines bestendigen inventarij deroselbigen vnd der testaments execution sich annemmen vnnd vnderziehen solle
    FrkLGO. 1619 III 54
  • nach uͤbernommener testaments-execution 
    1685 Lünig,RA. XIII 551
  • [inventarii,] welche bey dem adel oder wuͤrklichen raͤthen die freundschaft oder testaments-execution errichtet, bleiben auch alldort bis zur theilung
    1764 Kreittmayr,AnmCMax. III 153
  • vormundschaften oder testaments-exekutionen soll kein staatsdiener ohne allerhoͤchste bewilligung uͤbernehmen
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 359