Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): testamentsfähig

testamentsfähig

, adj.

zur Errichtung eines Testaments (I) befähigt und berechtigt
  • do sich auch ein persohn vor ehebemelten achtzehen jharen in den ehestant rechtmessigerweise begeb, so wirdt sie durch den ehestant nach lantsbrauch stracks vogtbar und testamentsfehig, ungeacht das der beischlaf noch nit beschehen
    1573 NÖLTfl. III 2 § 2
  • jede lehrerin ist und bleibt erb- und testamentsfaͤhig 
    1811 SammlBadStBl. II 163