testamentsfähig, adj.
testamentsfähig, adj.
zur Errichtung eines Testaments (I) befähigt und berechtigt
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do sich auch ein persohn vor ehebemelten achtzehen jharen in den ehestant rechtmessigerweise begeb, so wirdt sie durch den ehestant nach lantsbrauch stracks vogtbar und testamentsfehig, ungeacht das der beischlaf noch nit beschehen1573 NÖLTfl. III 2 § 2
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jede lehrerin ist und bleibt erb- und testamentsfaͤhig1811 SammlBadStBl. II 163