Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsgenosse

Testamentsgenosse

, m.

Vermächtnisnehmer, Legatar 
  • legatarius oder der testamensgenoß ist der, dem durch ein testament etwas vermacht oder beschieden wird, welches jhnen von den erben nach bekrefftigung der testament sol entrichtet vnd vergnuͤget werden
    BöhmStR. 1614 E 53