Testamentsgerechtigkeit, f.
Testamentsgerechtigkeit, f.
Recht zur testamentarischen Verfügung über das eigene Vermögen
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die geistlichen auch, so sich nicht verehlicht oder erben hetten, sollen sr.f.g. ire testamentsgerechtigkeit vormachen1541 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 180 Faksimile