Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsgerhabe

Testamentsgerhabe

, m.

testamentarisch berufener Vormund
vgl. Gerhabe
  • anfenglich soll ... erkhundigt werden, ob dennen pupillen durch ihre eltern in ordenlichen testamenten oder lesten willen gewiße vormunder und gerhaber benent ... worden, so soll es bei solcher der eltern verordnung und testaments inhalt genzlichen verbleiben ... doch wann solche testaments-gerhaben in ihrer administration wißentlich und offenbar den pupillen zu gefahr und schaden handlen, ... soll ihnen ... solches nit gestattet werden
    1608 OÖLTfl. III 42 § 1