Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsgut

Testamentsgut

, n.

(testamentarisch verfügtes) Gut (II), dessen Einkünfte zur Finanzierung von in einem Testament (I) festgelegten Zwecken dienen, insb. zu kirchlichen und wohltätigen Zwecken
  • gegeuen l mark van dem testamente ghude 
    1458 LübUB. IX 625
  • wo jemand von der ritterschaft und adel jenige geistliche lehne, commenden, vicarien oder testamentgüter zu vorlehnen haben, ists billig, dass für andern allen damit die kirchendiener vorsehen ... werden
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 413
  • [daß alle] monitores, so memorien, fraternitaͤten und testament-guͤter verwalten, sollen gehalten seyn, von der verwaltung solcher einkuͤnfften alle jahr einmal ... die einnahm und ausgab fuͤrzubringen und zu justificiren
    1650 Staphorst,HambKG. I 2 S. 484