Testamentsgut, n.
Testamentsgut, n.
(testamentarisch verfügtes) Gut (II), dessen Einkünfte zur Finanzierung von in einem Testament (I) festgelegten Zwecken dienen, insb. zu kirchlichen und wohltätigen Zwecken
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gegeuen l mark van dem testamente ghude1458 LübUB. IX 625 Faksimile
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wo jemand von der ritterschaft und adel jenige geistliche lehne, commenden, vicarien oder testamentgüter zu vorlehnen haben, ists billig, dass für andern allen damit die kirchendiener vorsehen ... werden1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 413 Faksimile
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[daß alle] monitores, so memorien, fraternitaͤten und testament-guͤter verwalten, sollen gehalten seyn, von der verwaltung solcher einkuͤnfften alle jahr einmal ... die einnahm und ausgab fuͤrzubringen und zu justificiren1650 Staphorst,HambKG. I 2 S. 484 Faksimile