Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsmachung

Testamentsmachung

, f.

Verfassen, Errichtung eines Testaments (I) 
  • [die einfeltigen kunnen] nit testiren, wann ein persohn aber dennoch so viel verstants hette, das sie ihren haab und guetern vor sein kündt, soll ihr die testamentsmachung nit verbotten sein
    1573 NÖLTfl. III 2 § 8
  • guͤter von unaͤchten oder huren-kindern ohne testament-machung hinterlassen, gehoͤren ... dem fisco
    1705 KlugeBeamte I2 527
  • herr graf J. junior habe unterstanden, seinen herrn vattern an einer neuen testaments-machung zu verhindern
    1717 Londorp XV 160