Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsvermächtnis

Testamentsvermächtnis

, n.

2Legat, Vermächtnis
  • dass der nachbleibende über die donation oder testamentsvermæchtnis den erben etwas mehr geben und sich mit ihm vergleichen müssen
    1589 Westphalen,Mon. I 2055
  • daß toͤchter keine anforderung uͤberall weder zu ihres abgestorbenen herrn vaters, bruders oder anderer ihrer agnaten ... haben, sondern in ihrer heimsteuer und abfertigung ... ausgeschlossen seyn ... sollten; nur testaments-vermaͤchtnisse vorbehalten
    1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 406