Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentsvollzieher

Testamentsvollzieher

, m.

wie Testamentsvollstrecker 
  • 15 fl. reinisch jerlicher vnd ewiger guͤldt von den testamentarier in der losungstuben, on alle beschwernus frey erkaufft, so obberurts Conraden testaments vollzieher diser neuen stifftung auch zugeaignet haben
    1520 Waldau,VermBeitr. III 485
  • unsere testaments vollzieher sollen verpflichtet seyn, jenen, so solche lesen werden, zu sagen, daß sie die messen nach dieser meynung lesen sollen, auch beneben das allmosen ... solle gereicht werden
    1700 Lünig,RA. VII 2 S. 77
  • daß solche testamentes-vollzieher auch treuenhender und monparn genannt wurden
    1744 AnmFrankfRef. 2. Forts. 406
  • testamenti executores: testaments-vollstrecker, testaments-vollzieher 
    1792 Kuppermann,JurWB. 606
unter Ausschluss der Schreibform(en):