Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentszettel

Testamentszettel

, m.


I schriftlicher Entwurf, vorläufige Niederschrift eines Testaments (I) 
  • nach verlesung jetzt gemelten testaments zettels vber das alles bat vnnd erfordert mich obgedachter N. testirer, jm eins oder mehr offne vrkundt vnd instrument zumachen vnd zugeben
    TeutschForm. 1571 Bl. 157r
  • [mundlich testament:] wann der testirer ... solchen letzten willen durch sich selbst oder einen andern, so kein notarius ist, als den pfarrherr (wie es wol zu dorff zu geschehen pflegt) schrifflich verzeichnet vnd solchen testamentszedel vor den zeugen selbst offentlich verliset oder in seiner gegenwertigkeit verlesen lasset
    1597 Hertzog,NotarUnterr. 34
II schriftliche Ergänzung zu einem Testament (I) 
  • [daß nichtes anzufechten,] wann der testator, ... sich in dem testament buchstäblich vorbehalten, demselben ... schedas testamentarias beyzulegen, ... wann auch der testator den testaments-zettel weder selbsten geschrieben noch unterschrieben oder besiegelt
    1736 Ludewig,Anzeigen II 442
  • die codicille koͤnnen, wie die testamente, entweder schriftlich oder muͤndlich, oͤffentlich vor gericht, oder privatim errichtet werden. sie werden entweder mit dem testament zugleich oder, wenn man wegen der legaten eine abaͤnderung vornehmen wollte, nachhero errichtet und dem testament beygefuͤget, welche alsdenn testamentszettel genennet werden, die ... mit eben der zierlichkeit, wie die testamente ... zu errichten sind
    1780 Lahner,NürnbR. 166