Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testamentszeuge
Artikel davor:
Testamentsverfasser
Testamentsvermächtnis
Testamentsverordnung
Testamentsverrichtung
Testamentsvollstrecker
Testamentsvollzieher
Testamentsvormund
testamentsweise
Testamentsweise
Testamentszettel
Testamentszeuge
, m.
Zeuge für die Errichtung eines Testaments (I)
vgl.
Testamentsleute,
Todbettmann
- die moͤgen nit testaments zeugen sein, welche in des testamentmachers gewalt seind, vnd der jenig, so den testament macher in seinem gewalt hatGobler,Inst. 1552 Bl. 51rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- da einer auß den sieben testamentszeugen das testament widerspricht, alsdann wirdt das testament verdaͤchtig gemacht1614 Sattler,Thes.3 20
- wann ordentlich ersuchte testaments-zeugen den muͤndlich eingezogenen letzten willen entweser beym rath außsagen oder in schrifften verfasset haben und thun hieruͤber relation, so wird solches vor ein gnugsamb testament gehalten1688 Weingarten,BöhmStR. 92
- weilen die geistl. in weldtshaͤndel sich nit einmischen, sondern seelen-sorger seyn sollen, also diese weder zu testaments-zeugen noch vor vormuͤnder zulaͤssig1688 Weingarten,BöhmStR. 98
- ohne daß selbige ... manns-personen wie die testament-zeugen seyn muͤsten1730 Ludewig,Anzeigen I 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß chur-fuͤrst Carls zu Pfaltz testaments-zeugen nicht von ihme selbst, sondern in seiner abwesenheit von dem groß-hofmeister requirirt worden1746 Moser,StaatsR. 25 S. 194
- testaments-zeugen müssen überhaupt die eigenschaften gültiger instruments-zeugen besitzen1794 PreußALR. I 12 § 117
Artikel danach:
Testamenttruhe
Testamentverfälscher
Testant
Testantin
testaten
Testation
Testator
Testatorin
Testatrix