Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testation

Testation

, f.

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I Bezeugung, Zeugnis
  • alle die, so in deß testatoris gewaltt vnnd an seinem brote sein, die können nit zeugen, vnnd werden bey der testation nicht gelidten
    1628 Apel,Collect. 105
  • weiters wollen auch nicht zur testation gelassen werden die offenbare wucherer, wo sie nicht der zinßen halben satisfaction gegeben oder deßwegen genugsame caution ausgestellet haben
    1715 KlugeBeamte III 1 S. 511
  • so mag er solch sein testament ... unverpetschiert verbelieben lassen, wann er sich nur in gegenwart der testaments-zeugen, das ist fuͤr frommen leuten, die auf sein begehren zur testation gesandt worden, ... zu solchen testament muͤndlich bekennet
    BöhmStR. 1720 S. 107
II Testamentserrichtung