Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testation
Artikel davor:
Testamentsvormund
testamentsweise
Testamentsweise
Testamentszettel
Testamentszeuge
Testamenttruhe
Testamentverfälscher
Testant
Testantin
testaten
Testation
, f.
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I
Bezeugung, Zeugnis
- alle die, so in deß testatoris gewaltt vnnd an seinem brote sein, die können nit zeugen, vnnd werden bey der testation nicht gelidten1628 Apel,Collect. 105
- weiters wollen auch nicht zur testation gelassen werden die offenbare wucherer, wo sie nicht der zinßen halben satisfaction gegeben oder deßwegen genugsame caution ausgestellet haben1715 KlugeBeamte III 1 S. 511
- so mag er solch sein testament ... unverpetschiert verbelieben lassen, wann er sich nur in gegenwart der testaments-zeugen, das ist fuͤr frommen leuten, die auf sein begehren zur testation gesandt worden, ... zu solchen testament muͤndlich bekennetBöhmStR. 1720 S. 107
II
Testamentserrichtung
bdv.:
Testamentsmachung
- daß bey der testation allemal ein notarius immatriculatus seyn soll1665 Hörnigk,StellaNotar.3 I 170
Artikel danach:
Testator
Testatorin
Testatrix
Testatrizin
Testbrenner
1Testier
2Testier
testieren
Testierende