Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Testatrizin

Testatrizin

, f.

wie Testatorin 
  • haben obberuͤhrter testatricin kinder und erben ihre zu recht gebuͤhrende legitimen
    1655 Volckmann,Notariat. I 303
  • streit wegen eines testamentes, welches zwar von der testatricin, aber von keinen zeugen, unterschriben worden
    1746 Moser,StaatsR. 25 S. 194
  • daß die testatricin selbst die gerichts-personen ihren letzten willen aufzurichten gebethen
    1753 Klingner III 133
  • endlich hat die testatrizin zwar am ende ihres testaments noch bemerkt, daß ihre tochter ... die versicherung gegeben habe, daß sie der testatrizin letzten willen uͤberall befolgen ... wolle
    Allg. jur. Monatsschr. f.d. preuß. Staaten 2 (1806) 119