Testierung, f.

Errichtung eines Testaments (I); testamentarische Verfügung
  • ich L. ... ein offenbarer notarien [byn] bey vnd mit solcher obenuermeltter testirung, letzsten willens satzung, erblicher teilung, lesung des testaments zettels, anhengung der syglung ... selbs personlich mit sampt den obgemeltten gezeugen gegenwertig gewest
    Fruck,TeutschForm. 1522 Bl. 44r Volltext (und Faksimile)
  • [das solche niessung] erst nach ... vatters oder mutter absterben, der kinder testierung oder verschaffung nach, ... den benennten erben oder legatarijs zufallen sollen
    1567 WürtLR. 1567 S. 262 Volltext (und Faksimile)
  • im fall, daß sterbende leufft eynfallen vnd den rahts personen bey den schwachen, so testiren woͤllen, zu erscheynen beschwaͤrlich were, daß alsdann solche testierung vnd besatzung vor sonst dreyen ehrbarn ... personen, so geschworne eyngesessene buͤrger dieser statt seynt ... ebenmessiger gestalt mag geschehen
    FrankfRef. 1578 IV 1 § 3 Volltext (und Faksimile)
  • wen aber die kind, so von inen beiden namlich von dem abgangnen vatter vnd ÿberbliben můter eroberet sind, alle ane eelich lyberben vnd testierung sterbend, so wird die muter des letsten ir aller erb
    1607 LenzburgStR. 309 Faksimile
  • die statuta Coloniensia, welche bey testirung uͤber immobiliarstuͤcke 2 raths-schoͤffen erfordern
    1761 Cramer,Neb. 26 S. 107