Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teuersthaupt
Artikel davor:
Testsilber
Testwerk
teuer
teuerbar
(teuerboren)
Teuerde
teuergeldig
teuerkäufig
teuerlohnig
teuern
Teuersthaupt
, n.
eine Besitzwechselabgabe, bestehend aus der wertvollsten Sache des Besitzes, oft dem besten Nutztier; Besthaupt
bdv.:
Sterbfall (II)