Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teuersthaupt

Teuersthaupt

, n.

eine Besitzwechselabgabe, bestehend aus der wertvollsten Sache des Besitzes, oft dem besten Nutztier; Besthaupt 
  • was mein herr probst gerechtigkeit hat ... aus einem jeden gut, das von ihme zue lehne gehet ein teüersthaupt, so der mann gestirbet, unnd der schultheis kömpt unnd fordert daz teüersthaupt 
    1545 Unterfranken/GrW. III 577