Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teufe
Artikel davor:
teuer
teuerbar
(teuerboren)
Teuerde
teuergeldig
teuerkäufig
teuerlohnig
teuern
Teuersthaupt
Teuerung
Teufe
, f.
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bergm.: wie Tiefe (I)
- ob gaͤnge in die teuff zusammen ... fielen, ... da soll der bergmeister ... die juͤngern den eltisten ... zuweichen weisenJoachimsthalBO. 1548 II 77Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mit was teuffe ein stolln den andern enterben sollJoachimsthalBO. 1548 II 98Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- als vor zeiten ... die stoͤlle einander selbst an gebuͤhrl. teufe enterbt haben, so ordnen wir, daß hinfort ein jeder stolle unter dem andern sieben lachter gericht einkommen sey, welcher aber die teufe ... nicht einbringt, der soll keinen andern enterben1566 HennebBO. 97
- fahrten: die littern, darauff man in die gruben hinab steiget, eine gantze fahrt wird 12 freybergischer ellen lang gemacht, darinnen 24 sprossen, nach solchen fahrten rechnen die bergleute die teuffe1693 Schönberg,Berginformation Anh. 27
- [daß] mehr auf die verschaffte wasser-losung als die bey denen mineralien gewöhnliche erb-teufe zu sehen seyn dürfte, da die kohlen-flöze in geringerer teufe gelöset werden können1763 Schlechte,StRefSachsen 334