Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): teufelhaftig

teufelhaftig

, adj.

besessen; böswillig
  • teufelhaftig - obsessio daemonis
    1431 LangenzennVoc. 48
  • wiewol sich ... her Bucerus gantz hart ab der sachen entsetzt, dann kan er wol erwegen, was soliche neuerung [Landgraf Philipp von Hessens Wunsch einer Doppelehe] ... fur ergernus pei den schwachen des evangelii pringen, und daneben die unruhigen widersacher Gottes grimmiger und ... teufelhaftiger machen [wird]
    1539 PublPreußStArch. V 345