Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teufelsbad

Teufelsbad

, n.

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Wasserordal für Hexerei- und Zaubereiverdächtige; Hexenbad 
  • es kan wol geschehen daß in solchen vnordentlichen teufels badt, welches nur der menschen ... verderben zu wegen bringet, viel vnschuͤldige personen zum feuwer verurtheilet werden
    1586 TheatrdeVenef. 238