Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teufelsbeschwören
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teufelhaftig
Teufelholen
Teufelsbad
Teufelsbalg
Teufelsbanner
Teufelsbannerin
Teufelsbeschwören
, n.
wie Teufelsbeschwörung
- [růger sollen acht nemen:] da sich jemand des teüfels beschwoͤrns oder warsagens vnderstehen ... wurde1559 WürtRügO. 229r
- wer sich der zauberey, des teüfelßbeschwörens ... understehet ... [ist] nach verbrechen abzuestrafen1658 WürtLändlRQ. I 630Faksimile (ca. 53 KB)