Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teufelsgewissen

Teufelsgewissen

, n.

Gewissenlosigkeit
  • weiter sagt Baldus, daß in eynes richters gemüte zweyerley saltz sein solle: eyns der weißheyte, als da ist verstand beyder rechten, ohn welchen das saltz vnschmackhafftig: das ander eynes guten sichern gewissens, da sonst eyn teuffelsgewissen moͤchte raum haben
    1565 Damhouder,Praxis 64v