Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Teufelswerk

Teufelswerk

, n.

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Schwarzkunst, Schadenzauber
  • soll sie anzeigen ... ob sie auch mit ... teufelswercken leuthen schaden gethan habe
    1552 WürtVjh.2 27 (1918) 157
unter Ausschluss der Schreibform(en):