Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Theelachtersgewohnheit

Theelachtersgewohnheit

, f.

Rechtsbrauch, Gewohnheitsrecht der Theelachter 
  • so lange die abrogirung dieser tehlachters-gewohnheit nicht erweißlich, wird es dabey ... verbleiben
    1688 Wenckebach,JusTheel. 158